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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 12 (Seite 537-580)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen; zur Einordnung eines Handelsunternehmen
- OLG Karlsruhe: Zur Frage, ob eine dem Erwerber von Wohnungseigentum im Vorfeld vom Vermittler vorgelegte formularmäßig (bloße) Zahlungsanweisung an den Notar als abschließende Mitteilung der vom Vertrieb insgesamt erwarteten Provision zu verstehen ist
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 537-580)
- 2014