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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 12 (Seite 537-580)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Beginn der Verjährung eines gegen einen rechtlichen Berater gerichteten Ersatzanspruchs erst dann, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Beraters erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat
- BGH: Zu den Pflichten des Steuerberaters, der bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft eintritt
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 537-580)
- 2014