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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 24 (Seite 1109-1156)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Zulässigkeit einer Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO, wenn der Schuldner im Prozessvergleich für den Fall einer Verletzung der Unterlassungspflicht eine Vertragsstrafe versprochen hat; Verstoß gegen die Unterlassungspflicht kein
- BGH: Wirkung der Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptpartei auch auf das prozessuale Handeln des Nebenintervenienten
- BGH: Unpfändbarkeit der Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 24 (Seite 1109-1156)
- 2014