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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 30 (Seite 1413-1456)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Löschung eines Nacherbenvermerks bei Nachweis, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist; zur Bekanntheit eines nur abstrakt bestimmten Nacherben, die e
- BGH: Zum besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Grundstückskaufverträgen ab einer Überschreitung oder Unterschreitung des Verkehrswerts von 90 % und zur hieran geknüpften Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünst
- BGH: Zur Unrichtigkeit des Grundbuchs, wenn das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten unter Verstoß gegen eine materiell-rechtliche Rangvereinbarung oder nur abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangb
- BGH: Zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit des Inhalts, dass auf einen nach § 917 BGB zu duldenden Notweg verzichtet wird, im Grundbuch des durch den Verzicht belasteten Grundstücks; kein Anspruch des Eigentümers eines verbindungslosen Grundstücks auf e
- BGH: Zum Anspruch des Eigentümers gegen den bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten Untermieter, der lediglich einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hatte, auf Herausgabe der Nutzungen
- BGH: Nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache, wenn sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig darstellen; zum Anhaltspunkt für Unverhältnismäßigkeit bei Grundstückskaufverträgen
- BGH: Zum Recht eines Eigentümers, eine jahrzehntelange Gestattung zur Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn zu widerrufen und anschließend Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 30 (Seite 1413-1456)
- 2014