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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 31 (Seite 1457-1512)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zum objektiven Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn sich der für die Anlageentscheidung maßgebliche Sachverhalt nachträglich wesentlich geändert hat
- BGH: Zur Auslegung einer Vereinbarung über die Stellung einer Sicherheit, die allein der Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts dient
- OLG Nürnberg: Unwirksamkeit von Nr. 26 der AGB einer Sparkasse, die die beschränkte Kündigungsmöglichkeit des Kunden bei einem Girokonto auf Guthabenbasis, das unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 BaySpkO eröffnet worden ist, verschleiert (hier: Unter
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 31 (Seite 1457-1512)
- 2014