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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 31 (Seite 1457-1512)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zum Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
- BGH: Aufnahme des wegen einer Insolvenzforderung geführten Rechtsstreits durch den Gläubiger unzulässig, bevor die Forderung im Insolvenzverfahren geprüft worden und bestritten geblieben ist
- BGH: Zu den Voraussetzungen des Bargeschäfts bei Lohnzahlungen an Arbeitnehmer; zur Entkräftung des Beweisanzeichens der erkannten Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Vorsatzanfechtung, wenn der Schuldner eine konkrete Leistung Zug um Zug gegen eine zur For
- BGH: Beschwerde eines Gesellschafters der Schuldnerin gegen die Bestätigung des Insolvenzplans auch ohne Antrag auf Minderheitenschutz zulässig, wenn der Beschwerdeführer glaubhaft macht, durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt zu werden al
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 31 (Seite 1457-1512)
- 2014