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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 39 (Seite 1841-1892)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) für eine Rückkaufverpflichtung, die ein diesem Abkommen unterfallender Kaufvertrag enthält; zur Auslegung eines von einer Partei verwendeten Formularvertrags nach den in Art. 8 CISG aufgestellten Re
- BGH: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel; in der Regel kein unerheblicher Sachmangel, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 39 (Seite 1841-1892)
- 2014