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Zitiert in:
- WM
- 2014
- Heft 9 (Seite 385-432)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, die Absendung und den Zugang einer E-Mail zu kontrollieren, mit der er einem anderen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag erteilt
- BGH: Zur Organisation der eingenverantwortlichen Gegenkontrolle, wenn ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlässt
- BGH: Notwendigkeit der Anweisung, unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann
- BGH: Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts, wenn die Partei mit der Tätigkeit eines zuvor bestellten Anwalts nicht zufrieden war
- BGH: Zur notwendigen Kontrolle des Rechtsanwalts bei dem Versand von Schriftsätzen per Fax
- BGH: Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax
- BGH: Zur Pflicht des Rechtsanwalt, die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit ei
- BGH: Zur Pflicht des Rechtsanwalt, die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit ei
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 385-432)
- 2014