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WM 2015 Heft 21, 1022
BGH: Zum Teilunterliegen im Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 Abs. 1 ZPO, wenn der Gläubiger in seinem Antrag einen Mindestbetrag des festzusetzenden Ordnungsgeldes nennt und das Gericht einen geringeren Betrag festsetzt
Beschluss vom 19.02.2015 - I ZB 55/13