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WM 2015 Heft 23, 1103
OLG Frankfurt a. M.: Zur Haftung wegen angeblich fehlerhafter Beratung einer Stiftung hinsichtlich der Risiken des Anlagemodells - hier: geschlossener Immobilienfonds - und einer von der Beraterin vereinnahmten Rückvergütung
Urteil vom 28.01.2015 - 1 U 32/13