- WM
- 2015
- Heft 30 (Seite 1397-1444)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Keine entsprechende Anwendung von § 1023 BGB auf den Dienstbarkeitsberechtigten, wenn die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit gemacht worden ist
- BGH: Zur Frage, ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr be
- BGH: Zur Anwendung des § 1006 BGB, wenn der Besitzer behauptet, das Eigentum im Wege der Schenkung erworben zu haben; zur tatsächlichen Gewalt über Gegenstände, die sich in den Räumen des Arbeitgebers befinden
- BGH: Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs in entsprechender Anwendung des § 438 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BGB wegen eines Rechtsmangels, wenn dieser in einem sonstigen dinglichen Recht besteht, das ohne Eintragung in das Grundbuch entstanden und (v
- BGH: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Gesellschafter zu dem Zweck, dieses als Sonderbetriebsvermögen (§ 13 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in eine Personengesellschaft einzub
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