WM 2015 Heft 37, 1760
BGH: Zur Haftung des Versicherungsunternehmens als übertragender Rechtsträger für eine Verbindlichkeit nach § 89b HGB bei einer Ausgliederung, wenn ein durch die Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG übergegangenes Agenturverhältnis nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung beendet wird
Urteil vom 13.08.2015 - VII ZR 90/14