Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2015 Heft 41, 1957
BGH: Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 StBerG keine Pflicht der in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen, sich als Buchhalter zu bezeichnen; zur Pflicht einer Wirtschaftsinformatikerin, eine durch ihre Angaben hervorgerufene Gefahr der Irreführung des angesprochenen Verkehrs über die von ihr angebotenen Tätigkeiten auf andere Weise auszuräumen, wenn sie auf ihre Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen hinweist und sich als Buchhalterin bezeichnet oder unter Verwendung von Begriffen wie „Buchhaltungsservice“ wirbt
Urteil vom 25.06.2015 - I ZR 145/14