- WM
- 2015
- Heft 44 (Seite 2069-2116)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Hemmung der Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe nur dann, wenn der Gläubiger die richtige Anschrift des Schuldners mitgeteilt hat
- BGH: Keine den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs entsprechende Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber dem Inkassounternehmen
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