- WM
- 2015
- Heft 46 (Seite 2165-2216)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- Kammergericht: Keine Verletzung von § 26 Abs. 2 AktG (entsprechend), wenn bei UG der gesellschaftsvertraglich bestimmte Gründungsaufwand genau dem vereinbarten Stammkapital (von hier 1.000,00 Euro) entspricht
- OLG München: Keine aktienrechtliche zwingende Vorgabe dazu, dass Verlustvorträge stets auszugleichen sind, bevor Genussrechtskapital wiederaufgefüllt werden kann
- Gesellschaftsrecht
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