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WM 2015 Heft 5, 227
BGH: Zur einschränkenden richtlinienkonformen Auslegung der in § 8 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 VVG a.F. getroffenen Regelung, nach welcher auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers über sein jeweiliges Lösungsrecht dieses einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherung zur Lebensversicherung
Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11