WM 2015 Heft 48, 2273
BGH: Zur Verpfändung von Inhaberaktien, die in einer bei einer Wertpapiersammelbank verwahrten Sammelurkunde verbrieft sind, nach den Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen; kein Verlust der verbrieften Mitgliedschaftsrechte durch Verpfändung von Inhaberaktien; kein Recht des Insolvenzverwalters zur Verwertung von Inhaberaktien, wenn der Schuldner die Mitgliedschaftsrechte wegen ihrer Übertragung auf einen Treuhänder nicht wahrnehmen kann; kein Einfluss der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treugebers auf die Wirksamkeit einer zur Wahrung der Rechte eines Drittbegünstigten erforderlichen doppel- oder mehrseitigen Treuhandvereinbarung
Urteil vom 24.09.2015 - IX ZR 272/13