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WM 2015 Heft 49, 2319
BGH: Zum Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Haftpflichtversicherung bei Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" sowie den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art; zur Leistungspflicht in der Forderungsausfallversicherung bei Insolvenz des Schädigers
Urteil vom 28.10.2015 - IV ZR 269/14