- WM
- 2015
- Heft 49 (Seite 2297-2344)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zum Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Haftpflichtversicherung bei Gefahren eines "ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns" sowie den Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigung
- BGH: Zur Befugnis des Zwangsverwalters einer Eigentumswohnung, eine vom Mieter dieser Wohnung nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtete Mietkaution unmittelbar von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern
- BGH: Zur Person des Anfechtungsgegners, wenn der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar tilgt
- BGH: Keine Pflicht des Zwangsverwalters, mögliche dingliche Rechte Dritter durch Einsichtnahme in das Grundbuch zu ermitteln; Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Information des Vollstreckungsgerichts, wenn sich der unmittelbare Besitzer erst nach Begi
- Hans. OLG Hamburg: Mögliche Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters bei unabgestimmter und ankündigungsloser Kündigung der für den Geschäftsführer bestehenden D&O-Versicherung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 49 (Seite 2297-2344)
- 2015