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WM 2015 Heft 49, 2336
BGH: Die durch das Entladen des Gutes durch den Unterfrachtführer gemäß § 419 Abs. 3 Satz 5 HGB bewirkte Beendigung der Beförderung im Unterfrachtverhältnis grundsätzlich ohne Einfluss auf den Hauptfrachtvertrag; keine Anwendung des § 452a HGB, wenn ein Schaden auf mehreren Ursachen beruht, die auf mehreren Teilstrecken eines Multimodaltransports gesetzt worden sind, und jede dieser Ursachen den Schaden allein verursacht hätte
Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 212/13