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WM 2015 Heft 5, 251
BGH: Keine Befugnis zur Erhebung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Nachtragsverteilung, wenn lediglich ein Tätigwerden des Insolvenzgerichts von Amts wegen angeregt wurde; zur Anordnung einer Nachtragsverteilung, wenn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ein Anspruch des Schuldners auf die Todesfallleistung aus der Risikolebensversicherung entsteht, der zuvor aufschiebend bedingt begründet war
Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 50/13