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WM 2015 Heft 9, 449
BGH: Keine Befugnis des mit dem Vollzug eines Kaufvertrags betrauten Notars, ein Tätigwerden hinsichtlich der Eigentumsumschreibung nach § 141 i.V.m. § 10 Abs. 1 KostO mit der Begründung zu verweigern, der Käufer habe Gebührenansprüche noch nicht erfüllt
Beschluss vom 16.10.2014 - V ZB 223/12