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WM 2015 Heft 13, 629
BGH: Zur Benachrichtigungspflicht des Lagerhalters gemäß Ziffer 15.1 Satz 2 ADSp als vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) im Sinne von Ziffer 27.1 Halbsatz 2 ADSp; zum Wegfall der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 24 ADSp bei einer verspäteten oder inhaltlich unzureichenden Benachrichtigung des Einlagerers über eine vom Lagerhalter vorgenommene Umlagerung des Gutes in ein dem Auftraggeber unbekanntes Lager
Urteil vom 08.05.2014 - I ZR 48/13