Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2015 Heft 13, 632
BGH: Zur Zulässigkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen („prepaid“-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roamingverbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann
Urteil vom 09.10.2014 - III ZR 33/14