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WM 2015 Heft 13, 643
BGH: Keine Angemessenheitskontrolle der von der DB Netz AG im Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur enthaltenen Klauseln, die auf die „Entgeltliste in ihrer jeweils gültigen Fassung“ bzw. auf die „jeweils gültige Liste der Entgelte für Trassen“ verweisen
Urteil vom 08.10.2014 - XII ZR 164/12