- WM
- 2015
- Heft 20 (Seite 953-992)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Zur Befugnis von Gläubigern, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, Versagungsanträge nach § 290 Abs. 1 InsO zu stellen
- Hans. OLG Hamburg: Zur Frage, ob die Überleitungsvorschrift des Art. 103d Satz 2 EGInsO in den erst nach dem 1. November 2008 eröffneten Insolvenzverfahren auch Erstattungsansprüche erfasst, die unter Anwendung der sog. Rechtsprechungsregeln entsprechend
- OLG Koblenz: Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Bestreiten des Schuldners im Prüfungstermin oder schriftlichen Verfahren, den Folgen eines Widerspruchs des Schuldners und den Folgen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung auf Restschuldbefreiung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 953-992)
- 2015