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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 12 (Seite 549-596)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zum Kündigungsrecht des einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gleichgestellten Treugebers, der bei seinem Beitritt über die für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände nicht sachgerecht aufgeklärt worden ist
- BGH: Erweiterung des Gegenstands eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht
- BGH: Zur unangemessenen Verfahrensdauer im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG und zur Widerlegung der Vermutung eines immateriellen Nachteils gemäß § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG, wenn das der Entschädigungsklage zugrunde liegende Ausgangsverfahren zu einer Vielz
- BGH: Zur Frage, inwieweit ein Anlageberater, der seine Pflicht zur anlage- und anlegergerechten Beratung verletzt hat, sich auf ein mitwirkendes Verschulden des Anlageinteressenten berufen kann
- BGH: Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung
- BGH: Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über den negativen Marktwert bei spekulativen Swap-Geschäften, wenn sie selbst nicht Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 549-596)
- 2015