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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 20 (Seite 953-992)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- BGH: Zum notwendigen Vollstreckungsdruck bei einer Unterlassungsverfügung, der eine Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO auslösen kann
- BGH: Kosten einer vor dem 1. Mai 2013 begonnenen Räumung im Sinne von § 885a Abs. 1 ZPO nach dem Berliner Modell keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO
- BGH: Kein eigenständiges vorgelagertes Verfahren über die Berechtigung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis unabhängig von einem vorbehaltenen späteren tatsächlichen Bezug
- BGH: Zur Unvereinbarkeit pauschaler Unterwerfungserklärungen mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; zur Geltendmachung einer hierauf beruhenden Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung durch eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 76
- BGH: Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Verkehrsanwalt im Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände
- BGH: Zur Reichweite der Wirkung einer Streitverkündung in einem selbständigen Beweisverfahren
- Rechtsprechung
- Heft 20 (Seite 953-992)
- 2015