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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 22 (Seite 1037-1084)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Grundsätzlich kein Anspruch des Unternehmers auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen denjenigen, der das Grundstück von dem Besteller später erworben hat
- BGH: Zur Anwendung der Grundsätze der Mehrvergütung bei verzögerter Vergabe in einem Baukonzessionsvertrag
- BGH: Zur Rechtsnatur des Rückzahlungsanspruchs, wenn die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart haben
- BGH: Unwirksamkeit von Klauseln eines Bauvertrags, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind
- BGH: Kein zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führender triftiger Grund, wenn der Kläger nach einer Bezifferung seiner Schadensersatzansprüche im Mahnverfahren diese Ansprüche im Streitverfahren nicht in voller Höhe geltend macht, um das Ergeb
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1037-1084)
- 2015