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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 22 (Seite 1037-1084)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- BVerfG: Eine Beschwerdebefugnis von Privatpersonen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen besteht nur, wenn und soweit die Räumlichkeiten der Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind
- BGH: Zum verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gericht einen über längere Zeit als Unterschrift anerkannten vereinfachten und nicht lesbaren Namenszug nicht mehr als ordnungsgemäße Unterschrift hinnehmen will
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1037-1084)
- 2015