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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 27 (Seite 1257-1308)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Befugnis des besonderen Vertreters, der Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Verfolgung von Ersatzansprüchen und über seine Bestellung auf Seiten der Gesellschaft als Nebenintervenient beizutreten
- LG Frankfurt a. M.: Zur Gesetzesmäßigkeit der Zusammensetzung eines Aufsichtsrats aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und Arbeitnehmer
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 27 (Seite 1257-1308)
- 2015