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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 3 (Seite 105-156)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur uneingeschränkten Haftung des Stiftungsvorstands gegenüber der Stiftung wegen einer Pflichtverletzung
- BGH: Zur Frage, ob sich die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung an den Pflichtteilsberechtigten über Schenkungen im Sinne des § 2325 Abs. 1 BGB auch auf Vermögensgegenstände erstrecken kann, die der Erblasser in eine Anstalt oder Stiftung liecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 3 (Seite 105-156)
- 2015