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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 36 (Seite 1689-1732)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogenen Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank für die Führung eines Geschäftsgirokontos, wonach der „Preis pro Posten 0,32 EUR“ beträgt
- OLG Frankfurt a. M.: Zur Wirksamkeit eines gesonderten Entgelts für die Durchführung von Zahlungsdiensten bei Nutzung von smsTan
- OLG Karlsruhe: Zur Frage der Zuordnung der Leistung bei Zahlung kraft Anweisung nach Widerruf einer Darlehensvertragserklärung
- LG Frankfurt a. M.: Zur Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten in AGB für Darlehensverträge (zur Finanzierung des Erwerbs und von Um- und Ausbaumaßnahmen eines Immobilienprojekts)
- LG Heilbronn: Zur Frage der Übertragbarkeit der Bearbeitungsentgeltentscheidungen des BGH auf die Darlehensgebühr bei Bausparverträgen
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 36 (Seite 1689-1732)
- 2015