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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 48 (Seite 2257-2296)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur ausreichenden Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche in einem Güteantrag durch ein beigefügtes Anspruchsschreiben; zur Beendigung der Verjährungshemmung eines Güteverfahrens, wenn der Schuldner mitteilt, am Verfahren nicht teilzunehme
- BGH: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung, wenn der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und er dies dem Antrag
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 48 (Seite 2257-2296)
- 2015