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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 49 (Seite 2297-2344)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Befreiung des Frachtführers von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist
- BGH: Die durch das Entladen des Gutes durch den Unterfrachtführer gemäß § 419 Abs. 3 Satz 5 HGB bewirkte Beendigung der Beförderung im Unterfrachtverhältnis grundsätzlich ohne Einfluss auf den Hauptfrachtvertrag; keine Anwendung des § 452a HGB, wenn ein S
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 49 (Seite 2297-2344)
- 2015