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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 6 (Seite 261-308)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht, wenn die von der GmbH geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht und dadurch die Schädigung des Vertragspartners durch deliktisches Han
- BGH: Zur Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes, wenn der Gläubiger seinen Eröffnungsantrag nach Ausgleich seiner Forderung weiterverfolgen will
- BGH: Beweisanzeichen für die Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners, wenn der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Geldanlage weiß, dass der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 261-308)
- 2015