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Zitiert in:
- WM
- 2015
- Heft 9 (Seite 413-456)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur notariellen Belehrungspflicht über die rechtlichen Folgen einer Änderung der bei Vertragsschluss gegebenen Umstände (hier: Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einem vor dem Jahr 2001 geschlossenen Ehevertrag)
- BGH: Zur Frage, ob die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB genügen kann, um von einer Amtspflichtverletzung des beurkundenden Notars Kenntnis zu erlangen oder von einer grob fahrlässigen Unkenntnis ausgehe
- BGH: Keine Befugnis des mit dem Vollzug eines Kaufvertrags betrauten Notars, ein Tätigwerden hinsichtlich der Eigentumsumschreibung nach § 141 i.V.m. § 10 Abs. 1 KostO mit der Begründung zu verweigern, der Käufer habe Gebührenansprüche noch nicht erfüllt
- BGH: Zur Erlangung von Wiedereinsetzung bei einer unvorhergesehenen Erkrankung des Rechtsanwalts
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 413-456)
- 2015