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WM 2016 Heft 25, 1193
BGH: Zur Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO, wenn eine Verurteilung aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug-Vorbehalt erfolgt; in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält und dieser Anspruch besteht
Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13