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WM 2016 Heft 31, 1487
BGH: Ausreichende Information im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds über den Anteil der Kosten, die nicht in das Fondsgrundstück fließen, wenn der Interessent den im Prospekt angegebenen Anteil dieser Kosten an den Gesamtkosten mittels eines einfachen Rechenschritts in den Anteil an der Anlagesumme umrechnen kann
Urteil vom 21.06.2016 - II ZR 331/14