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WM 2016 Heft 31, 1503
BGH: Keine Erforderlichkeit des Vorbehalts der Vertragsstrafe bei Abnahme, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen vollständig erloschen ist
Urteil vom 05.11.2015 - VII ZR 43/15