- WM
- 2016
- Heft 32 (Seite 1517-1568)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Wirksamkeit einer stillen („kalten“) Zwangsverwaltung, wenn dadurch die Masse keine Nachteile erleidet; Nichtigkeit eines Vertrages, in dem sich ein Insolvenzverwalter persönlich gegen Entgelt verpflichtet, für die Absonderungsberechtigten eine stil
- BGH: Keine Festsetzung von Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen durch das Insolvenzgericht
- OLG Düsseldorf: Zum Anspruch des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre auf Auslagenersatz und Vergütung, wenn während des Spruchverfahrens das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 32 (Seite 1517-1568)
- 2016