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WM 2016 Heft 32, 1543
BGH: Wirksamkeit einer stillen („kalten“) Zwangsverwaltung, wenn dadurch die Masse keine Nachteile erleidet; Nichtigkeit eines Vertrages, in dem sich ein Insolvenzverwalter persönlich gegen Entgelt verpflichtet, für die Absonde­rungsberechtigten eine stille Zwangsverwaltung durchzuführen; zur Frage der Berechnungsgrundlage und des Zuschlags für die Vergütung des Verwalters bei Durchführung der stillen Zwangsverwaltung
Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14