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WM 2016 Heft 33, 1589
BGH: Keine Amtsstellung des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; keine Verpflichtung des Schuldners, Kosten zu tragen, die dem gemeinsamen Vertreter für Prozesse entstehen, welche die Gläubiger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus den Schuldverschreibungen führen
Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16