WM 2016 Heft 38, 1835
BGH: Zur Fassung der Widerrufsbelehrung für einen als Haustürgeschäft zu qualifizierenden Darlehensvertrag, der mit dem Beitritt zu einer Fondsgesellschaft ein verbundenes Geschäft bildet, nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht; keine gesonderte Unterschrift im Sinne des § 361a Abs. 1 Satz 4 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, wenn sich die Unterschrift des Verbrauchers zugleich auf die Widerrufsbelehrung und eine Empfangsbestätigung bezieht; zur rechtsmissbräuchlichen Ausübung und zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendeten Haustürgeschäften
Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15