WM 2016 Heft 38, 1840
BGH: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat; zur Darlegungs- und Beweislast des Maklerkunden für das Vorliegen einer Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO; zur sekundären Darlegungslast des Maklers, der sich gegen im Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens für einen Verbrauchergerichtsstand sprechende Tatsachen wendet
Urteil vom 15.01.2015 - I ZR 88/14