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WM 2016 Heft 39, 1884
BGH: Zur Abgrenzung von einem Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 des Montrealer Übereinkommens von der Konstellation, dass der aufgrund eines Luftfrachtvertrags beauftragte Frachtführer den Transport auf einer Teilstrecke mit dem LKW durchführt, obwohl eine Luftbeförderung technisch und verbindungsmäßig grundsätzlich möglich wäre; kein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers im Sinne von § 435 HGB allein deshalb, weil die Luftbeförderung des Guts über einen Flughafen vorgenommen wird, an dem es in der Vergangenheit zu Diebstählen an Sendungen gekommen ist
Urteil vom 10.12.2015 - I ZR 87/14