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WM 2016 Heft 39, 1888
BGH: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Regelung eines Kranunternehmers, mit der dem Auftraggeber einschränkungslos und ohne Festlegung von Mitwirkungspflichten des Kranunternehmers die Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz und die Verpflichtung auferlegt werden, auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Hohlräumen am Einsatzort unaufgefordert hinzuweisen
Urteil vom 28.01.2016 - I ZR 60/14