- WM
- 2016
- Heft 39 (Seite 1857-1904)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Abgrenzung von einem Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 4 Satz 2 des Montrealer Übereinkommens von der Konstellation, dass der aufgrund eines Luftfrachtvertrags beauftragte Frachtführer den Transport auf einer Teilstrecke mit dem LKW durch
- BGH: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Regelung eines Kranunternehmers, mit der dem Auftraggeber einschränkungslos und ohne Festlegung von Mitwirkungspflichten des Kranunternehmers die Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarte
- BGH: Zur Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c 2. Alt. der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag, der als solcher nicht in den Bereich der von dem Vertrag
- BGH: Zur Erstreckung einer Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, auf die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte
- BGH: Zu den Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers im Rahmen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts; zur Darlegungs- und Beweislast des Schuldners, der sich auf Verjährung beruft, wenn das Gesetz für einen bestimmten Anspruch
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