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WM 2016 Heft 39, 1894
BGH: Zur Anwendbarkeit von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c 2. Alt. der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 auf einen zwischen einem Verbraucher und einem beruflich oder gewerblich Handelnden geschlossenen Vertrag, der als solcher nicht in den Bereich der von dem Vertragspartner auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichteten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit fällt, aber eine enge Verbindung zu einem anderen Vertrag aufweist, der zuvor zwischen denselben Parteien im Bereich einer solchen Tätigkeit geschlossen wurde
Urteil vom 10.03.2016 - III ZR 255/12