WM 2016 Heft 40, 1944
BGH: Zur Einordnung eines Vertrags über die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe als „dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen“ im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB; zur AGB-rechtlichen Unbedenklichkeit einer ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten; zur Unwirksamkeit von AGB-Regelungen, die eine als Darlehen geschuldete Kaution in erheblicher Höhe verlangen, die Möglichkeit eines Abzugs nach § 615 Satz 2 BGB vollständig abbedingen und den Eltern die Pflicht auferlegen, ihr Kind regelmäßig in die Kinderkrippe zu bringen und dort betreuen zu lassen
Urteil vom 18.02.2016 - III ZR 126/15