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WM 2016 Heft 42, 2030
BGH: Auch im laufenden Insolvenzverfahren kein Widerruf der Restschuldbefreiung auf der Grundlage von Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung; aber Möglichkeit des Widerrufs der Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
Beschluss vom 08.09.2016 - IX ZB 72/15