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WM 2016 Heft 43, 2087
BGH: Keine Verpflichtung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit, wenn er Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs, aber daneben auch dem Betrieb seiner Kanzlei dient
Urteil vom 10.03.2016 - VII ZR 214/15